8. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 30.10.2020
sie tritt in Kraft ab 2.11.2020 und endet bislang mit dem 30.11.2020. Mehr dazu hier 201030_baymbl-2020-616 Die für die Sportvereine relevanten „Spezialregelungen“ befinden sich in Teil 3 der Verordnung, den
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