Ab Montag 11.05.2020 Segelbetrieb unter Auflagen wieder möglich

Wie letzten Dienstag angedeutet, dürfen ab nächsten Montag, den 11. Mai 2020 wieder Boote an den See gebracht werden und auch gesegelt werden.

Auch wenn Boote gebracht werden dürfen und auch gesegelt werden darf, sind doch eine Menge Auflagen zu berücksichtigen!

Wie in allen anderen Lebensbereichen auch, ändert sich auch unser Umgang und Leben auf dem Segelplatz komplett. Es wird nicht so sein, wie vor der Corona-Krise!

Allgemein Auflagen:

  • Der Besuch des Vereinsgeländes ist ausnahmslos für Personen untersagt, die Symptome einer Grippe- oder Erkältungskrankheit haben bzw. wenn entsprechende Krankheiten/Symptome im Haushalt oder nahem persönlichen Umfeld vorliegen
  • Das Abstandsgebot gegenüber Menschen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ist einzuhalten!
  • Keine Gruppenbildung; Trainingsgruppen sind auf max. fünf Personen beschränkt
  • Die allgemeinen Hygienemaßnahmen (Hände waschen/desinfizieren) sind ausnahmslos einzuhalten.
  • Betreten von Innenräumen nur mit MN-Maske. Auch im Aussenbereich sind MN Masken verpflichtend überall dort, wo der Abstand von mehr als 1,5 Meter vermutlich nicht eingehaltenwerden kann – z.B. Steganlagen, Parkflächen, Bootsliegeplätze
  • Das Verweilen in der Sportstätte ist auf die Dauer der Sportausübung beschränkt.

 

Auflagen für Segelplatz und Segelhütte:

  • Das Club-/Vereinsgelände darf nur betreten werden, um zum Boot zu gelangen, es für die Sportausübung vorzubereiten und notwendige Ausrüstung zum Boot zu bringen;
  • Lagerräume (also die Segelhütte mit den Dachbodenfächern) für Segel und Ausrüstung dürfen betreten werden, um Ausrüstung zu entnehmen und zurückzustellen.
  • die Segelhütte ist ansonsten gesperrt
  • die Duschen sind gesperrt
  • das WC ist geöffnet und darf stets nur von einer Person (ggf. mit Kind) benutzt werden
  • Stegbenutzung:
  1. MN Maskenpflicht
  2. Vorrang für Personen, die den Steg in Richtung Ufer verlassen
  3. Entgegenkommende Personen sollen am Ufer warten
  4. Segeln ist nur für Einzelpersonen oder mit Personen der Hausgemeinschaften zuzüglich einer Person gestattet

 

Wir danken Euch für Euer Verständnis in den letzten Monaten, es haben sich alle Vereinsmitglieder wirklich an die Vorgaben gehalten.

Wir bitten Euch auch weiterhin darum, die oben beschriebenen Auflagen einzuhalten!