Sportbetrieb Inzidenz unter 50

Schreiben des Bayrischen Seglerverbandes, von Sibylle Merk, Markus Reger und Günther Schlegel

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Vorstände

Mit den gestrigen Ministerratsbeschlüssen wird ab dem 7.6.2021 der sog. Katastrophenfall in Bayern aufgehoben und die 13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft gesetzt.

Die Inzidenzschwellen werden vereinfacht auf <50 bzw. <100 7-Tagesinzidenz, zudem sind weitere Öffnungen enthalten, u.a. betreffend die Kontaktbeschränkungen und den Sport (Auszüge aus dem Bericht der Kabinettssitzung vom 04.06. 2021):

“ Allgemeine Kontaktbeschränkung: Bei Inzidenz zwischen 50 und 100 dürfen sich 10 Personen aus max. drei Haushalten, bei Inzidenz < 50 dann 10 Personen aus beliebig vielen Haushalten gemeinsam aufhalten. Wie bereits bisher zählen Geimpfte und Genesene nach Vorgabe des Bundesrechts bei privater Zusammenkunft oder ähnlichen sozialen Kontakten nicht mit.

“ Sport: Für alle wird Sport (kontaktfreier ebenso wie Kontaktsport) indoor wie outdoor in allen Gebieten mit einer Inzidenz < 100 ohne feste Gruppenobergrenzen möglich, in Gebieten mit einer Inzidenz zwischen 50 und 100 allerdings nur für Teilnehmer, die einen aktuellen negativen Test vorweisen können. Es ist die gleiche Anzahl an Zuschauern möglich wie bei kulturellen Veranstaltungen, unter freiem Himmel also 500 Personen (bei fester Bestuhlung). Auf Sportanlagen wird die Zahl der Teilnehmer im Rahmenkonzept nach der Größe der Sportanlage sachgerecht begrenzt.

“ Bundesnotbremse eins zu eins: In Gebieten mit einer Inzidenz > 100 gilt die Bundesnotbremse künftig eins zu eins. Es gibt keine ergänzenden bayerischen Regelungen mehr. Für die Ausgangssperre heißt das, dass – wie vom Bund vorgesehen – zwischen 22 und 24 Uhr im Freien künftig körperlichen Bewegung erlaubt ist („Hamburger Modell“). Es besteht die Hoffnung, dass die Inzidenzen dauerhaft und flächendeckend so stark sinken, dass es künftig nur wenige Gebiete gibt, die noch von der Bundesnotbremse erfasst werden.

Damit bestehen im breiten- und leistungssportlichen Segelsport, inklusive Training und Regatten, zumindest auf dem Wasser bei einer Inzidenz <50 keine wesentlichen Einschränkungen mehr.

Die Hygienekonzepte der Vereine sind entsprechend der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung soweit erforderlich anzupassen.

Den vollständigen Bericht aus der Kabinettsitzung 4.6.201 finden Sie hier

mit sportlichen Grüßen
Sibylle Merk, Markus Reger und Günther Schlegel